» Beim Kauf von einem Baugrundsteuck muessen Sie auf einiges achten.

Welche rechtlichen Dinge rund ums Baugrundstück müssen beachtet werden?

Der Gesetzgeber kennt einige Reglements, was das Bauen auf einem Baugrundstück betrifft. Das beginnt bereits bei den Abständen, die zwischen den Bauwerken und den Grenzen des Grundstücks eingehalten werden müssen. Üblicherweise sind das drei Meter, egal was man bauen möchte. Soll dieser Abstand im Einzelfall unterschritten werden, benötigt man die Zustimmung des betroffenen Nachbarn. Die Unterschreitung des Grenzabstands muss bei seinem Baugrundstück als Beschränkung bzw. als Recht Dritter ins Grundbuch eingetragen werden. Das ist zum Beispiel beim klassischen Reihenhaus der Fall.

Ein weiteres Stichwort bei den Rechten am Baugrundstück ist die bestimmungsgemäße Nutzung. So kann ein typisches Wochenendgrundstück nicht mit einen Wohnhaus für den dauerhaften Wohnsitz bebaut werden. Hier gibt es in aller Regel Einschränkungen hinsichtlich der überbaubaren Fläche. Auch bei der Art der Bebauung kann es Einschränkungen geben, was besonders dann der Fall ist, wenn sich das Grundstück in einer größeren Anlage befindet. Dann kann man meistens auch auf seinem Grundstück nicht anpflanzen, was man möchte. So werden oft klare Regelungen getroffen, wie hoch Bäume werden dürfen und auf welcher Höhe man die Hecken schneiden muss, mit denen das Grundstück eingefasst ist.

Wissen sollte man auch, dass man für alle Bauwerke eine Baugenehmigung braucht, die fest mit dem Boden verbunden werden. Eine Ausnahme stellen hier feste Einzäunungen dar, weil sie mit relativ geringem Aufwand wieder restlos beseitig werden können. Die Baugenehmigung benötigt man auch für einen auf dem Grundstück errichteten Carport, der nur ein punktuelles Fundament für die vier tragenden Säulen besitzt.

Möchte man offene Stellflächen für PKWs auf seinem Baugrundstück schaffen, dann sollte man wissen, dass sämtliche versiegelten Flächen bei der Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigt werden. Deshalb kann es aus Kostengründen sinnvoll sein, die Stellflächen mit Rasengittersteinen zu belegen, weil diese in den meisten Kommunen nicht als Versiegelung des Bodens zählen. Allerdings verursachen diese einen höheren Pflegeaufwand, als er bei betonierten, asphaltierten oder mit Pflastersteinen belegten Flächen anfällt.

 

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