04.01.2012 11:05 Uhr
Vorteile bei der Baufinanzierung aus Versicherungen ziehen
Es gibt heute eine ganze Palette an Wegen, wie man Eigenkapital in eine Baufinanzierung mit einbringen kann. Wer sich bereits Anfang der 90er Jahre dazu entschlossen hat, ein Haus zu bauen oder zu kaufen, der hat gern auch zur Kapital bildenden Lebensversicherung gegriffen. Sie lässt sich recht gut für die Reduzierung der Kosten für einen Baukredit verwenden.
Dazu bietet sich der Kredit an, bei dem man über die Laufzeit hinweg nur die Zinsen zahlt und bei dem die gesamte Kreditsumme am Ende der vereinbarten Laufzeit fällig wird. Dieser Baukredit ist unter der Bezeichnung Terminhypothek auch mit einer zusätzlichen Besicherung im Grundbuch zu bekommen. Aktuell sollte man dafür Bauzinsen in Höhe von knappen drei Prozent einplanen. Die Laufzeit des Kredits sollte einen bis zwei Monate über die Laufzeit der Kapital bildenden Lebensversicherung hinaus gehen. Dann kann er mit der Ablaufleistung getilgt werden.
Die Vorteile dieser Kombination liegen klar auf der Hand:
• zusätzliche Absicherung des Kredits = niedrigere Zinsen
• laufende Belastung nur Zinsen + Beitrag für Versicherung
• im Todesfall kann Baukredit mit Versicherungsleistung abgelöst werden
Schon im Vorfeld eine Lebensversicherung als Sicherheit für eine Baufinanzierung aufzubauen, lohnt sich auch für den Fall, dass man während der Laufzeit der Baukredite in eine finanzielle Notlage kommt und die Raten nicht mehr bezahlen kann. Dann kann die Versicherung beispielsweise beliehen werden, um das Loch zu stopfen. Dabei ist auch eine Verrechnung der geliehenen Summe mit der Ablaufleistung möglich.
Kündigen sollte man eine Lebensversicherung zu Gunsten einer Baufinanzierung auf keinen Fall, denn das ist immer mit Verlusten verbunden. Der bessere, weil lohnenswertere Weg wäre es, die Lebensversicherung zu verkaufen, um die Baufinanzierung bei einem längerfristigen Engpass weiter bedienen zu können. Je nach Ausgestaltung des Kaufvertrages kann man sich als minimale Sicherung oftmals zumindest den Versicherungsschutz für den Fall des Todes erhalten, bei dem dann allerdings die vom Käufer bezahlten Beiträge nebst einem konkret vereinbarten Renditeabschlag ausgeglichen werden müssen.